Fachinformationen

Notfallmaßnahmen

So beugen Sie dem Notfall vor

Eine Grundpflicht jeden Arbeitgebenden ist, den Schutz bei Bränden, die Rettung im Gefahrfall und die Erste-Hilfe bei Unfällen zu organisieren. Die Maßnahmen dazu sind den Beschäftigten im Rahmen regelmäßiger Unterweisungen mitzuteilen.

Für den Bereich Brandschutz gehört hierzu, dass Brände nach Möglichkeit verhindert werden, Löschmittel (Feuerlöscher) vorhanden sind, die Feuerwehr alarmiert werden kann und notfalls alle Anwesenden geordnet das Gebäude über Fluchtwege verlassen können.

Darüber hinaus sollten regelmäßig Evakuierungsübungen mit den Mitarbeitenden durchgeführt werden. In der Praxis hat sich ein Intervall von 2 Jahren bewährt.

Um verletzten Personen bei Unfällen helfen zu können, muss an der Arbeitsstätte ein Verbandkasten vorhanden sein und die Möglichkeit bestehen einen Notruf zu tätigen. Der Arbeitgeber muss eine ausreichende Zahl betrieblicher Ersthelfende benennen und zur Ausbildung schicken. Eine Auffrischung der Erste-Hilfe-Ausbildung ist alle 2 Jahre notwendig.

Auf dieser Seite finden Sie verschiedene unterstützende Informationsmaterialien zur Organisation des betrieblichen Brandschutzes und der Ersten Hilfe.

Brandschutz

Beachten Sie bitte, dass die in der Broschüre angegebenen Mindestmaße für Fluchtwege- und Türen seit März 2022 geringfügig von den Angaben in der Technischen Regel für Arbeitsstätten abweichen.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 “Fluchtwege und Notausgänge” finden Sie auf der Internetseite der BAuA

Erste Hilfe

Informationen

Für Mitgliedsbetriebe der BGW

Der Antrag zur Übernahme der Ausbildungskosten für Ersthelferinnen und Ersthelfer in Pflegeeinrichtungen und Beratungsstellen muss vor der Ausbildung gestellt werden.

Für die Ausbildung von Ersthelferinnen und -helfern in Kindertageseinrichtungen müssen Sie vor der Ausbildung die Kostenübernahme mit der zuständigen Unfallkasse klären. Informationen zur Ausbildung und die jeweilige Unfallkasse finden Sie hier:

Für Mitgliedsbetriebe der VBG:

Für die Ausbildung von Ersthelferinnen und -helfern müssen Sie vor der Ausbildung die Kostenübernahme klären.
Informationen zur Ausbildung und das passende Formular finden Sie hier:

Anleitung zur Ersten Hilfe

Durchgangsärzte

Giftnotrufnummern 

Vorlagen

Weiterführende Informationen

In unserem Arbeitsschutzregister finden Sie 

  • zum Versicherungsschutz Ehrenamtlicher,
  • das Plakat “Was tun bei einem Arbeitsunfall?” und
  • Links zur Meldung von Arbeitsunfällen bei den Unfallversicherungsträgern.