Arbeitsbereiche

Grünpflegetätigkeiten

Die Pflege der Grünanlagen und die Arbeit auf kirchlichen Friedhöfen oder im Forst erfordern oft den Einsatz von Werkzeugen und Maschinen. Je nach Gerät entstehen daraus unterschiedliche Gefährdungen. Aus diesem Grund sind die Themen Einweisung und Unterweisung in diesem Tätigkeitsfeld besonders wichtig.

Grünpflege- und Friedhofsarbeiten werden zunehmend durch Ehrenamtliche oder geringfügig Beschäftigte durchgeführt. Der Arbeitgebende muss diesen Personen ebenfalls alle notwendigen Schutzmaßnahmen zukommen lassen.

Bei jedem Gerät muss die Betriebsanweisung auch hinsichtlich notwendiger persönlicher Schutzausrüstung beachtet werden. Handschuhe, Sicherheitsschuhe und Wetterschutzkleidung sind für jede Gärtnerin bzw. für jeden Gärtner notwendige Schutzausrüstungen. Zusätzlich können, je nach Arbeit und Gerät, noch Gehörschutz, Augenschutz, Schnittschutzkleidung oder ein Helm notwendig sein. Heben Friedhofsmitarbeitende ein Grab aus, müssen sie es sachgerecht verbauen, damit niemand verschüttet werden kann.

Die schützende Kleidung bei der Grünpflege muss gut passen und der Tätigkeit entsprechen. Der Schutz der Hände mit den richtigen Handschuhen ist besonders wichtig, um Schnitt- und Hautverletzungen zu vermeiden. Je nach Jahreszeit oder dem verwendetem Gerät ist der geeignete Arbeitshandschuh auszuwählen.

Der Arbeitgebende ist verpflichtet, die persönliche Schutzausrüstung kostenlos den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen.

Bei der Arbeit in und mit der freien Natur können Gefährdungen durch Insektenstiche, Tierbisse, dadurch übertragene Krankheiten, Allergien oder gefährliche Pflanzenstoffe bestehen. Die Betriebsärzte/-ärztinnen beraten über mögliche Gefährdungen und Verbreitungsgebiete von Krankheitserregern (Borreliose, FMSE). Wird überwiegend und viel mit motorgetriebenen Maschinen gearbeitet, kann es zu einer Gesundheitsgefährdung durch die übertragene Vibration kommen. Bei der Arbeit im Freien besteht in den Sonnenmonaten (März bis Oktober) die Gefährdung durch die Einwirkung der natürlichen UV-Strahlung. Mit dieser Checkliste können Sie das Risiko beurteilen und Schutzmaßnahmen festlegen.

Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt hilft bei den genannten Gefährdungen zu entscheiden, ob arbeitsmedizinische Vorsorgen notwendig sind, und führt sie durch.

Weiterführende Links