Jahresbericht 2024
Informationsveranstaltungen: Klar geregelt und praxisnah nutzbar
Arbeitsmedizin in der evangelischen Kirche umfasst drei Bereiche: Beratung, Vorsorge, Mitwirkung.
Kirchliche Einrichtungen und Landeskirchen können im Rahmen des Betreuungsvertrags Informationsveranstaltungen als arbeitsmedizinische Beratungsleistungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) in Anspruch nehmen.
Um die Kriterien für solche Informationsveranstaltungen nachvollziehbar zu machen, hat die EFAS ein Informationsblatt erstellt. Es erläutert, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und nennt konkrete Themenbeispiele – darunter:
- Ergonomie am Arbeitsplatz,
- Stress und psychische Belastung,
- Erste-Hilfe und Notfallmaßnahmen,
- Mutterschutz,
- Wiedereingliederung nach Langzeiterkrankung.
Diese Veranstaltungen können über die Gesundheitszentren der BG prevent angefragt und im Rahmen des Betreuungsvertrages durchgeführt werden.
Ziel ist es, das Bewusstsein und Wissen über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu stärken – und praxisnahes Wissen in die Einrichtungen zu bringen.
Das Informationsblatt steht online bereit unter: Arbeitsmedizinische Informationsveranstaltungen.