FACHinformationen
Arbeitsmedizinische Betreuung
Ziel der Arbeitsmedizin ist es, die Gesundheit von Mitarbeitenden bei der Arbeit zu erhalten und zu fördern – physisch und psychisch. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beraten die Arbeitgebenden dabei, wie sie die Arbeitsplätze für ihre Mitarbeitenden gesundheitsfördernd gestalten können.
Da die evangelische Kirche aus vielen kleinen Einrichtungen besteht, sorgt ein externer Dienstleister für die arbeitsmedizinische Betreuung. Jede Landeskirche hat eine arbeitsmedizinische Koordinatorin oder einen arbeitsmedizinischen Koordinator als Ansprechperson.
Vor Ort findet die arbeitsmedizinische Betreuung in regionalen Gesundheitszentren des externen Dienstleisters oder in den evangelischen Einrichtungen selbst statt.
Was macht eine Betriebsärztin oder ein Betriebsarzt?
Eine Betriebsärztin bzw. ein Betriebsarzt berät zur Gestaltung der Arbeitsplätze, führt arbeitsmedizinische Vorsorgen durch und wirkt bei Fragen des Mutterschutzes und bei der Eingliederung langzeiterkrankter Mitarbeitender mit.
Arbeitsmedizinische Beratung kann auch im Rahmen von Informationsveranstaltungen erfolgen. Was dabei zu beachten ist, finden Sie in diesem Infoblatt
Arbeitsmedizinische Leistungen müssen nicht immer in Präsenz erfolgen. Dort wo es passt, können sie auch per Videoberatung/ Telemedizin stattfinden. Was dabei beachtet werden muss und wie es geht, finden Sie im folgenden Infoblatt.
Meine Aufgaben als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber
Kirchliche Arbeitgebende sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Dazu gehört, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und deren Umsetzung zu dokumentieren. Dabei unterstützt eine Betriebsärztin oder ein Betriebsarzt.
Damit Arbeitgebende, Mitarbeitende und als Mitglieder einer Mitarbeitervertretung einen Überblick zu möglichen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen in den Tätigkeitsbereichen der EKD haben, hat die EFAS eine Broschüre zum Thema “Arbeitsmedizin” herausgebracht.
Dieser erläutert zum einen den Umfang der arbeitsmedizinischen Leistungen im Rahmen des Betreuungsvertrages mit der BG prevent und zum anderen die wichtigsten Aspekte der arbeitsmedizinischen Versorgung.
Eine mögliche Schutzmaßnahme kann eine individuelle arbeitsmedizinische Vorsorge sein, die bei BG prevent gebucht wird. Zur Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorgen ist es verpflichtend eine Vorsorgekartei (Vorsorgedatei) zu führen. Die EFAS hat hierzu eine Muster-Vorsorge-Datei in Excel erarbeitet.
Die Daten zum Füllen der Vorsorgekartei, insbesondere den Termin für die nächste Vorsorge, können Sie der Vorsorgebescheinigung entnehmen. Diese Bescheinigungen werden von der BG prevent nach jeder Vorsorge an die Arbeitgebenden verschickt.
Wo kann ich Termine buchen?
Termine können online über die Terminbuchungsplattform für die EKD getätigt werden.
Wohin kann ich mich bei Beschwerden wenden?
Falls Sie im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung durch BG prevent Probleme erleben, können Sie uns das auf diesem Wege mitteilen. Wir kümmern uns darum.