FACHinformationen
Unterweisung
Damit Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz erkannt werden können, benötigen die Beschäftigten auf ihre Tätigkeit zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen. Die Unterweisung ist deshalb ein wichtiges Instrument, sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten zu fördern.
Die Verpflichtung des Arbeitgebenden zur Unterweisung ist im § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt.
Je konkreter und anschaulicher die Unterweisung durchgeführt wird, desto verständlicher ist sie für die Beschäftigten.
Die Unterweisungen müssen regelmäßig, in der Regel einmal jährlich oder anlassbezogen, durchgeführt werden. Anlassbezogen bedeutet, dass die Anschaffung neuer Geräte, die Einführung einer neuen Software oder ein Arbeitsunfall, Grund für eine Unterweisung der Mitarbeitenden sein kann. Die durchgeführte Unterweisung ist zu dokumentieren.
Auf dieser Seite finden Sie erste Informationen und Hinweise, die Sie bei der Planung und Durchführung einer Unterweisung unterstützen. Wenn Sie konkrete Unterweisungsthemen suchen, finden Sie eine Auswahl unter der Rubrik „Fachinformationen“: Mutterschutz, Leitern und Tritte, Hautschutz, Hygiene & Infektionsschutz, Prüfung und Wartung sowie Notfallmaßnahmen.