Fachinformationen

Notfallmassnahmen

Eine Grundpflicht jeden Arbeitgebers ist, den Schutz bei Bränden, die Rettung im Gefahrfall und die Erste-Hilfe bei Unfällen zu organisieren. Für den Bereich Brandschutz gehört hierzu, dass Brände nach Möglichkeit verhindert werden, Löschmittel (Feuerlöscher) vorhanden sind, die Feuerwehr alarmiert werden kann und notfalls alle Anwesenden geordnet das Gebäude über Fluchtwege verlassen können.

Um verletzten Personen bei Unfällen helfen zu können, muss an der Arbeitsstätte ein Verbandkasten vorhanden sein und die Möglichkeit bestehen einen Notruf zu tätigen. Der Arbeitgeber muss eine ausreichende Zahl betrieblicher Ersthelfer beauftragen und zur Ausbildung schicken.