Fachinformationen

Notfallmaßnahmen

Beispiele von Notfällen, die in einer kirchlichen Einrichtung auftreten können.

Ein Notfall ist eine plötzliche, unerwartete Situation, in der Leben, Gesundheit oder wichtige Sachwerte unmittelbar in Gefahr sind.

Notfälle in kirchlichen Einrichtung können sehr vielfältig sein und beschränken sich nicht nur auf die klassischen Brand- oder Erste-Hilfe-Situationen. Unwetter, verbale Gewalt gegenüber Mitarbeitenden, Wasserschäden, Stromausfälle oder sogar Gewaltsituationen durch einen Überfall bzw. Amoklauf gehören dazu.

Eine Grundpflicht jedes Arbeitgebenden ist, den Schutz bei Bränden, die Rettung im Gefahrfall und die Erste-Hilfe bei Unfällen zu organisieren. Die Maßnahmen dazu sind den Beschäftigten im Rahmen regelmäßiger Unterweisungen mitzuteilen.

Auf dieser Seite finden Sie verschiedene unterstützende Informationsmaterialien zur Organisation der betrieblichen Notfallmaßnahmen.

Brandschutz

Für den Bereich Brandschutz gehört, dass Brände nach Möglichkeit verhindert werden, Löschmittel (Feuerlöscher) vorhanden sind, die Feuerwehr alarmiert werden kann und notfalls alle Anwesenden geordnet das Gebäude über Fluchtwege verlassen können.

Darüber hinaus sollten regelmäßig Evakuierungsübungen mit den Mitarbeitenden durchgeführt werden. In der Praxis hat sich ein jährliches Intervall bewährt.

Einen Gesamtüberblick zur Organisation des betrieblichen Brandschutzes finden Sie in der EFAS-Broschüre “Mit Feuer und Flamme”.

Broschüre "Mit Feuer und Flamme", 4. Auflage 2019

Beachten Sie bitte, dass die in der Broschüre angegebenen Mindestmaße für Fluchtwege- und Türen seit März 2022 geringfügig von den Angaben in der Tech-nischen Regel für Arbeitsstätten abweichen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 “Fluchtwege und Notausgänge” finden Sie auf der Internetseite der BAuA

Muster-Vorlage Brandschutzordnung Teil A

Der Aushang “Verhalten im Brandfall” richtet sich an alle im Gebäude befindlichen Personen. Er zeigt in Kurzform die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.

Die EFAS hält auch eine Word-Vorlage “Verhalten im Brandfall” zum Bearbeiten bereit.

Muster-Brandschutzordnung-Teil-B

Muster-Vorlage Brandschutzordnung Teil B

Der Teil B der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich dauernd im Gebäude aufhalten, z. B. Mitarbeitende oder betreute Personen. Hier werden die Hinweise und Verhaltensregeln u. a. zur Brandverhütung ausführlich beschrieben.

Die EFAS hält eine ausfüllbare PDF-Datei zur Erstellung der Brandschutzordnung Teil B bereit.

Weitere Informationen zu Brandschutz

Erste Hilfe

Um verletzten Personen bei Unfällen helfen zu können, muss an der Arbeitsstätte ein Verbandkasten vorhanden sein und die Möglichkeit bestehen einen Notruf zu tätigen. Der Arbeitgeber muss eine ausreichende Zahl betrieblicher Ersthelfende benennen und zur Ausbildung schicken. Eine Auffrischung der Erste-Hilfe-Ausbildung ist alle 2 Jahre notwendig.

Übung Erste Hilfe

Informationen zu Betrieblichen Ersthelfenden

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) beantwortet auf Ihrer Internetseite die wichtigsten Fragen rund um Anzahl, Ausbildung und Ernennung von betrieblichen Ersthelfenden.

Erste-Hilfekoffer

Übernahme von Ausbildungskosten in BGW-Betrieben

Der Antrag zur Übernahme der Ausbildungskosten für Ersthelferinnen und Ersthelfer in Pflegeeinrichtungen und Beratungsstellen muss vor der Ausbildung gestellt werden.

In Kindertageseinrichtungen müssen Sie vor der Ausbildung die Kostenübernahme mit der zuständigen Unfallkasse klären.

Erste Hilfe, ein Pflaster auf einem Apfel

Übernahme von Ausbildungskosten in VBG-Betrieben

Für die Ausbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern in Kirchengemeinden, Verwaltungen und Schulen müssen Sie vor der Ausbildung die Kostenübernahme klären.
Die Kostenübernahme für ehrenamtliche Gruppenleitungen  ist möglich.

 

Weitere Informationen zur Ersten Hilfe

Verlinkungen zu anderen Seiten

Weiterführende Informationen

In unserem Arbeitsschutzregister finden Sie 

  • zum Versicherungsschutz Ehrenamtlicher,
  • das Plakat “Was tun bei einem Arbeitsunfall?” und
  • Links zur Meldung von Arbeitsunfällen bei den Unfallversicherungsträgern.