Arbeitsbereiche
TätigkeitenIm Ausland
Die Tätigkeiten der Mitarbeitenden im Ausland können sehr vielfältig sein: sie betreuen Gemeinden seelsorgerisch, begleiten soziale oder diakonische Projekte oder nehmen an Konferenzen teil. Die Aufenthaltsdauer reicht von wenigen Tagen bis zu mehreren Jahren. Dabei können besondere Gesundheits- und Sicherheitsrisiken auftreten.
Bei einer längerfristigen Entsendung und bei Dienstreisen ins Ausland muss geprüft werden, ob eine arbeitsmedizinische Vorsorge notwendig ist. Je nach Zielland und Region geht es dabei um speziellen Schutz vor möglichen Krankheiten (Angebot von Schutzimpfungen), eine Beratung zum sicheren Verhalten bei besonderen klimatischen Verhältnissen oder zu speziellen hygienischen Bedingungen. Die Vorsorge ist nicht nur bei Fernreisen notwendig. Auch innerhalb Europas kann eine Überprüfung des Impfschutzes bezüglich bestimmter Krankheiten (z. B. Kinderlähmung) notwendig sein, wenn am Zielort eine höhere Ansteckungsgefahr besteht. Diese Vorsorge gehört zur Pflicht des Arbeitgebers.
Arbeitgebende müssen alle Tätigkeiten und Risiken im Ausland (z. B. Belastung durch natürliche UV-Strahlung, schweres Heben und Tragen, Bildschirmtätigkeit, psychische Belastungen) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen.
Länderspezifische Informationen, wie z. B. Adressen von deutschen Konsulaten, Einreisebestimmungen sowie Sicherheitsinformationen und Reisewarnungen, finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Die Internetseite der EKD gibt bei Entsendung in eine Auslandsgemeinde Tipps zur Vorbereitung, zum Ankommen, bei Krisen vor Ort und zur Rückkehr.