Arbeitsbereiche
stationäre und ambulante Pflege
Bei der pflegerischen Betreuung von Menschen kommt es zu einem engeren Körperkontakt als es im nicht-familiären Bereich üblich ist. Dies birgt die Gefahr sich anzustecken und ist deshalb ein Thema für den Arbeitsschutz. Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt berät zur Einschätzung des Risikos und hilft bei der Entwicklung von Schutzmaßnahmen. Eine arbeitsmedizinische Vorsorge ist für Pflegerinnen und Pfleger notwendig. In diesem Zusammenhang können auch Schutzimpfungen angeboten und durchgeführt werden.
Weitere Gefährdungen ergeben sich für die Haut, wenn bei der Arbeit lange Zeit wasserdichte Schutzhandschuhe getragen werden sowie durch häufiges Desinfizieren und Waschen der Hände. Das Umlagern und die Unterstützung von betreuten Personen, z. B. beim Aufstehen, erfordern bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Kenntnisse im Bereich ergonomischer Arbeitsweisen, um Rücken- und Skelettbelastungen zu mindern.
In der ambulanten Pflege kommen Gefährdungen durch die Teilnahme am Straßenverkehr, mögliche Unfälle durch Witterung und die Bedingungen bei den betreuten Personen hinzu.
Neben den physischen Belastungen spielen sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Pflege psychische Herausforderungen im Arbeitsalltag eine wesentliche Rolle.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet dazu für die Branche „Pflege“ ein breites Unterstützungsangebot an Informationen, Seminaren und digitalen Medien.